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Schaffung eines inklusiven Spielplatzes

Sögel

Die Gemeinde Sögel hat ihr Spielplatzkonzept überarbeitet. Es ist angedacht, nicht mehr alle bisherigen Spielplätze weiterzuführen, sondern vielmehr ungenutzte oder wenig attraktive Spielplätze aufzugeben und stattdessen andere (vorhandene) Spielplätze als Sternespielplätze aufzuwerten. Die Attraktivität der Spielplätze soll dergestalt sein, dass nicht nur die Kinder vor Ort angesprochen werden, sondern ggf. sogar darüber hinaus.

Zur Aufwertung werden ungenutzten Spielplatzflächen veräußert und die daraus generierten Finanzmittel zur Finanzierung eingesetzt.

Die alten Spielgeräte der wegfallenden Spielplätze fließen in das neue Gesamtkonzept ein und werden nach Möglichkeit wiederverwendet.

Die Spielplätze sollen die Altersgruppe bis 14jährige ansprechen und Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten verschaffen. Auch soll die Aufenthaltsqualität dergestalt sein, dass ältere Kinder sich dort aufhalten wollen und der Aufenthalt von aufsichtführenden Erwachsenen angenehmer wird. Einige Spielplätze sollen barrierefreie Elemente erhalten.

Als erster Standort wurde der Spielplatz an der Burgeiser Straße in Sögel ausgewählt. Er soll unter dem Motto „Südtirol“ aufgewertet werden. Bereits vorhandene Elemente werden integriert. Der Spielplatz hat eine Größe von ca. 1.350 m² und verfügt über einige Spielgeräte wie eine Doppelschaukel, eine Rutsche mit Kletterturm sowie eine Wippe und einen Sandkasten.

Bei der Entwicklung und Gestaltung des „neuen“ Spielplatzes werden Bewohner und umliegende Einrichtungen beteiligt. Sie wünschen sich ein attraktives und inklusives Angebot. Im nahen Umfeld der Burgeiser Straße befinden sich fußläufig erreichbar die Stiftung Kinder- und Jugendhilfe Hümmling sowie der Kindergarten Arche Noah, der Sprachheilkinderkarten St. Lukas und die Kita Sonnenhügel.

Mit den Leitungen der Kindergärten „Sonnenhügel“ und „Jakobus“ wurde die Einrichtung des Spielplatzes ebenfalls beraten. Der Zugang zum Spielplatz ist zu Fuß oder mit dem Rad aus drei Richtungen möglich; die Zuwegung für Pkw ist von der Mühlenstraße aus gegeben.

Barrierefreie Bereiche sind bei der Planung ebenso vorgesehen, wie verschiedene Sitz- und Aufenthaltsbereiche für ältere Kinder und Erwachsene. Zudem wird eine regionaltypische Begrünung integriert. Bei den Pflanzmaßnahmen erfolgt eine ehrenamtliche Unterstützung durch die Dorfgemeinschaft bzw. die Anwohner.

Konkret geplant ist, den vorhandenen Spielplatz zu erneuern bzw. aufzuwerten und in Teilbereichen barrierefrei durch inklusive Spielgeräte zu gestalten. Der Spielplatz wird mit Hilfe einer niedrigen Hecke in einen Kleinkinder – und einen Kinder-/Jugendbereich geteilt.

Von einem Gehbehinderten-Parkplatz gelangt man über einen gepflasterten Weg sowohl an die Spielgeräte im Kleinkinderbereich, als auch an die Inklusionsspielgeräte wie z. B. ein Rollstuhlfahrerkarussell. Neben einer neu gestalteten Picknickmöglichkeit und anderen Sitzgelegenheiten, ist auch eine Wetterschutzhütte vorgesehen.

Der vorhandene Spielhügel soll an der Stelle erhalten bleiben und ggfs. etwas vergrößert werden; gleiches gilt für den Spielturm an der Hügelanlage. Dieser soll durch einen weiteren Turm mit Aufstiegs- und Klettermöglichkeiten ergänzt werden.

Der gesamte Spielplatz wird zur Straße und zum Wendehammer mit einer Hecke bzw. mit einer freiwachsenden Feldhecke umsäumt. Zusätzlich sind drei neue einheimische Hochstämme angedacht.

Das Angebot an sehr gut ausgebauten Spielangeboten innerhalb der Gemeinde wird durch dieses Projekt deutlich verbessert. Insbesondere die bis 14-jährigen sollen mit den neuen und verbesserten Angeboten angesprochen und so zu Bewegung animiert werden. Betreuungspersonen finden hier zukünftig attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten vor.

Die Schaffung von inklusiven Spielplätzen stärkt gleichwertige Lebensbedingungen und den Austausch zwischen den Bewohnern und den Nutzern. Bislang verfügt die Gemeinde Sögel nicht über ein solches Angebot.

Durch die Reduzierung der Spielplätze im Gemeindegebiet werden in der bestehenden Ortslage neue Flächen frei, die insbesondere den direkten Nachbarn angeboten werden. Auch kommen Sie als Wohnbauflächen in Betracht (Nachverdichtung), ohne dass neue Außenbereichsflächen hierfür in Anspruch genommen werden müssen.